Transfor­mation Wärme­versorgung

Die Gasver­sorgung ist ein wichtiges Stand­bein der Schweizer Wärme­versorgung – dies gilt auch für Luzern und ewl. Ebenso wichtig ist die klima­politische Notwen­digkeit, die fossile Wärme­versorgung schrit­tweise durch erneuer­bare Lösungen zu ersetzen. ewl erkan­nte in dieser Trans­formation schon früh die unter­nehmer­ischen Chancen.

Seit der Gründung im Jahr 2001 bietet ewl ökologische und wirt­schaft­liche Alternativen zu fos­silen Energie­lösungen an. Speziell im Bau von erneuer­baren, thermischen Netzen hat ewl viel geleistet: Rund 285 Millionen Franken werden in das Fern­wärmen­etz im Rontal, in Emmen und Luzern sowie in die See-Energie Projekte in Luzern, Horw und Kriens investiert.

Wärmestrategie

ewl ist bestrebt, den einge­schlage­nen Weg in Richtung einer zunehmend erneuer­baren Wärme­versor­gung fortzu­setzen. Dies wird auch im Rahmen der Strategie­überar­beitung 2021 zum Ausdruck kommen. Als Infra­struktur­betreiberin setzt ewl weiterhin auf den Ausbau von netz­gebundenen Wärme­lösungen auf Basis von Abwärme, See­wasser und weiteren erneuer­baren Wärme­quellen. Die Dekar­boni­sierung der Wärme­versorgung kann allerdings nur in einem optimierten Zusam­men­spiel aller erneuer­baren Energien und der vorhandenen Infra­struktur erreicht werden. Gas ist für die Deckung des Spitzen­bedarfs an kalten Tagen auch in thermischen Netzen notwendig. Mit dem Einsatz von Biogas und synthet­ischen Gasen kann mittel­fristig der ökologische Anspruch erfüllt werden.

Mit vereinten Kräften

Die Wärme­trans­for­mation wird Inves­titi­onen auslösen, die weit über die bisher getä­tigten Wärme­investi­tionen hinaus­gehen. Ziel ist es, diese Trans­for­ma­tion so weit wie möglich aus eigener Kraft zu finan­zieren und die Basis für zukünf­tige Erträge zu schaf­fen. ewl ist bei diesem Gene­rati­on­en­projekt aber auch auf die Unter­stüt­zung der Politik, der Behör­den und der Gesell­schaft ange­wie­sen. Mit gezielten För­der­mass­nahmen, effizienten Bewil­ligungs­ver­fahren und einer Sen­sibi­lisie­rung der Bevöl­ke­rung zu­guns­ten von erneuer­baren Ener­gien kann die Wärme­trans­for­ma­tion gelingen.

Gasmarktöffnung

Im Sommer 2020 hat die Wett­bewerbs­kom­mis­sion (Weko) ent­schie­den, die Beschwerde eines Dritt­lie­fe­ranten gutzu­heis­sen. Als Bestand­teil der einver­nehm­lichen Rege­lung zwischen der Weko und ewl wurde ein Markt­modell entwi­ckelt, das unmit­tel­bar eine voll­ständige Markt­öffnung in der Zentral­schweiz er­mög­lichte.

«Versorgungs­sicherheit und Rechts­sicher­heit sind zwei zentrale Punkte, die im GasVG definiert und dargelegt werden müssen.»

Parallel erarbeitete der Bund ein Gas­ver­sorgungs­gesetz (GasVG), welches voraus­sicht­lich im Herbst 2021 durch das Parla­ment behan­delt wird. Die Schaf­fung eines GasVG ist nötig, weil es in der Schweiz für den Gas­be­reich bisher keine klare gesetz­liche Markt­ordnung gibt. Um den Netz­zugang konkreter zu regeln, haben die Schweizer Gas­ver­sor­ger bereits 2012 eine Ver­bän­de­ver­ein­ba­ru­ng abge­schlos­sen. Damit erhielten indus­tri­el­le Gross­kunden die Mög­lich­keit, den Netz­zu­gang zu bean­tragen und ihren Lieferanten frei zu wählen. Der Ent­scheid der Weko hat in der Zentral­schweiz nun aber zu einer voll­stän­digen Gas­markt­öff­nung geführt.

Mit dem Inkraft­treten des neuen GasVG wird die mit der Weko getrof­fene Verein­barung über­steuert: Klein­kunden, die seit dem Weko Entscheid ihren Lie­fe­ranten frei wählen können, müssen unter Um­stän­den wieder zurück zu ihrem lokalen Gas­ver­sorger. Unter diesen Voraus­setzun­gen ist die Vor­be­rei­tung auf die Gas­markt­öff­nung eine Heraus­for­de­rung.