Transformation Wärmeversorgung
Die Gasversorgung ist ein wichtiges Standbein der Schweizer Wärmeversorgung – dies gilt auch für Luzern und ewl. Ebenso wichtig ist die klimapolitische Notwendigkeit, die fossile Wärmeversorgung schrittweise durch erneuerbare Lösungen zu ersetzen. ewl erkannte in dieser Transformation schon früh die unternehmerischen Chancen.
Seit der Gründung im Jahr 2001 bietet ewl ökologische und wirtschaftliche Alternativen zu fossilen Energielösungen an. Speziell im Bau von erneuerbaren, thermischen Netzen hat ewl viel geleistet: Rund 285 Millionen Franken werden in das Fernwärmenetz im Rontal, in Emmen und Luzern sowie in die See-Energie Projekte in Luzern, Horw und Kriens investiert.
Wärmestrategie
ewl ist bestrebt, den eingeschlagenen Weg in Richtung einer zunehmend erneuerbaren Wärmeversorgung fortzusetzen. Dies wird auch im Rahmen der Strategieüberarbeitung 2021 zum Ausdruck kommen. Als Infrastrukturbetreiberin setzt ewl weiterhin auf den Ausbau von netzgebundenen Wärmelösungen auf Basis von Abwärme, Seewasser und weiteren erneuerbaren Wärmequellen. Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung kann allerdings nur in einem optimierten Zusammenspiel aller erneuerbaren Energien und der vorhandenen Infrastruktur erreicht werden. Gas ist für die Deckung des Spitzenbedarfs an kalten Tagen auch in thermischen Netzen notwendig. Mit dem Einsatz von Biogas und synthetischen Gasen kann mittelfristig der ökologische Anspruch erfüllt werden.
Mit vereinten Kräften
Die Wärmetransformation wird Investitionen auslösen, die weit über die bisher getätigten Wärmeinvestitionen hinausgehen. Ziel ist es, diese Transformation so weit wie möglich aus eigener Kraft zu finanzieren und die Basis für zukünftige Erträge zu schaffen. ewl ist bei diesem Generation
Gasmarktöffnung
Im Sommer 2020 hat die Wettbewerbs
«Versorgungssicherheit und Rechtssicherheit sind zwei zentrale Punkte, die im GasVG definiert und dargelegt werden müssen.»
Parallel erarbeitete der Bund ein Gasversorgungsgesetz (GasVG), welches voraussichtlich im Herbst 2021 durch das Parlament behandelt wird. Die Schaffung eines GasVG ist nötig, weil es in der Schweiz für den Gasbereich bisher keine klare gesetzliche Marktordnung gibt. Um den Netzzugang konkreter zu regeln, haben die Schweizer Gasversorger bereits 2012 eine Verbändevereinbarung abgeschlossen. Damit erhielten industrielle Grosskunden die Möglichkeit, den Netzzugang zu beantragen und ihren Lieferanten frei zu wählen. Der Entscheid der Weko hat in der Zentralschweiz nun aber zu einer vollständigen Gasmarktöffnung geführt.
Mit dem Inkrafttreten des neuen GasVG wird die mit der Weko getroffene Vereinbarung übersteuert: Kleinkunden, die seit dem Weko Entscheid ihren Lieferanten frei wählen können, müssen unter Umständen wieder zurück zu ihrem lokalen Gasversorger. Unter diesen Voraussetzungen ist die Vorbereitung auf die Gasmarktöffnung eine Herausforderung.